a) Ab dem 01.08.2023 gelten folgende monatliche Festbeiträge:
425 Euro Festbeitrag pro Monat für 1 Kind
595 Euro Festbeitrag pro Monat für 2 Kinder
744 Euro Festbeitrag pro Monat für 3 Kinder
744 Euro Festbeitrag pro Monat für 4 Kinder
744 Euro Festbeitrag pro Monat für 5 Kinder
Auf Antrag und durch Nachweise belegt kann eine Ermäßigung auf Grundlage der wirtschaftlichen Situation einer Familie jederzeit gestellt werden.
b) Freiwilliger Gemeinschaftsbetrag (ab dem 01.08.2023)
Die Schulvertragspartner haben die Möglichkeit, sich zwischen dem regulären Beitrag (Festbeitrag) und dem alternativen Gemeinschaftsbeitrag zu entscheiden. Ziel des Gemeinschaftsbeitrages ist es, den Schulvertragspartner auf Basis von Freiwilligkeit und Selbsteinschätzung eine Option zu bieten, eine ihren Möglichkeiten entsprechende Beitragshöhe zu wählen. Der Gemeinschaftsbeitrag soll dazu als Anstoß und Orientierungshilfe dienen. Freie oder zweckgebundene Einzel- oder Dauerauftragsspenden mit Zuwendungsbestätigung sind weiterhin möglich. Ein Wechsel zwischen Festbeitrag und Gemeinschaftsbeitrag ist zum 10. eines Vormonats möglich.
446 Euro Gemeinschaftsbeitrag pro Monat für 1 Kind
624 Euro Gemeinschaftsbeitrag pro Monat für 2 Kinder
781 Euro Gemeinschaftsbeitrag pro Monat für 3 Kinder
781 Euro Gemeinschaftsbeitrag pro Monat für 4 Kinder
781 Euro Gemeinschaftsbeitrag pro Monat für 5 Kinder